Es gelten bei Angeboten, Aufträgen und Verträgen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.1. GeltungsbereichDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge, Aufträge und Rechtsgeschäfte zwischen Grasso & Knöpfle Immobilien, Immobilienmaklerin Christina Knöpfle, Theresienhöhe 28, 80339 München (im Folgenden Makler genannt) und dem Kunden. Kunde ist Kaufinteressent einer Immobilie / Grundstück. Diese AGB werden spätestens mit Inanspruchnahme von Dienstleistungen gültig.2. Vertraulichkeit/ WeitergabeverbotDie von der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Grasso & Knöpfle Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.3. AngeboteDie Angebote der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Grasso & Knöpfle Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.4. Entstehen des ProvisionsanspruchsDie Bekanntgabe oder der Nachweis der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von Grasso & Knöpfle Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/ oder der Vermittlung von Grasso & Knöpfle Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Grasso & Knöpfle Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.5. Fälligkeit des ProvisionsanspruchsDer Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/ Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Grasso & Knöpfle Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Grasso & Knöpfle Immobilien so ist der Kunde verpflichtet, Grasso & Knöpfle Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.6. Höhe der ProvisionDie Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten und bei einer Anmietung von Wohnobjekten 2,38 Nettokaltmieten, je inkl. 19% ges. MwSt.7. Tippgeber-ProvisionVoraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:die Immobilie bzw. das Grundstück ist Grasso & Knöpfle Immobilien nicht bereits bekannt,die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),zwischen Grasso & Knöpfle Immobilien und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,Grasso & Knöpfle Immobilien schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB vereinbart ist,die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden undder Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.8. DoppeltätigkeitGrasso & Knöpfle Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.9. VorkenntnisIst dem Kunden das von Grasso & Knöpfle Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von Grasso & Knöpfle Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Grasso & Knöpfle Immobilien sämtliche Aufwendungen, die Grasso & Knöpfle Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.10. HaftungsbegrenzungDie Haftung für fahrlässiges Verhalten von Grasso & Knöpfle Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.11. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.12. Salvatorische KlauselSollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Es gelten bei Angeboten, Aufträgen und Verträgen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.1. GeltungsbereichDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge, Aufträge und Rechtsgeschäfte zwischen Grasso & Knöpfle Immobilien, Immobilienmaklerin Christina Knöpfle, Theresienhöhe 28, 80339 München (im Folgenden Makler genannt) und dem Kunden. Kunde ist Kaufinteressent einer Immobilie / Grundstück. Diese AGB werden spätestens mit Inanspruchnahme von Dienstleistungen gültig.2. Vertraulichkeit/ WeitergabeverbotDie von der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Grasso & Knöpfle Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.3. AngeboteDie Angebote der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Grasso & Knöpfle Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.4. Entstehen des ProvisionsanspruchsDie Bekanntgabe oder der Nachweis der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von Grasso & Knöpfle Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/ oder der Vermittlung von Grasso & Knöpfle Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Grasso & Knöpfle Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.5. Fälligkeit des ProvisionsanspruchsDer Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/ Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Grasso & Knöpfle Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Grasso & Knöpfle Immobilien so ist der Kunde verpflichtet, Grasso & Knöpfle Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.6. Höhe der ProvisionDie Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, und bei einer Anmietung von Wohnobjekten 2,38 Nettokaltmieten,je inkl. 19% ges. MwSt.7. Tippgeber-ProvisionVoraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:die Immobilie bzw. das Grundstück ist Grasso & Knöpfle Immobilien nicht bereits bekannt,die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),zwischen Grasso & Knöpfle Immobilien und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,Grasso & Knöpfle Immobilien schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB vereinbart ist,die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden undder Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.8. DoppeltätigkeitGrasso & Knöpfle Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.9. VorkenntnisIst dem Kunden das von Grasso & Knöpfle Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von Grasso & Knöpfle Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Grasso & Knöpfle Immobilien sämtliche Aufwendungen, die Grasso & Knöpfle Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.10. HaftungsbegrenzungDie Haftung für fahrlässiges Verhalten von Grasso & Knöpfle Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Firma Grasso & Knöpfle Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.11. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.12 . Salvatorische KlauselSollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.